Achtung Terminsache 28.06.2025!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit für alle auch auf Website und Onlineshop

Anforderungen an Ihre Website / Ihren Webshop

Ab 28. Juni 2025 gelten neue Vorschriften für die Barrierefreiheit auf Ihren Webseiten und Webshops. Der Grund dafür ist das am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Detaillierte Hintergrund-Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder auf der Webseite „Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik – Informations Technik Zentrum Bund – Hessen“.

In diesem Artikel gehen wir auf die Anforderungen und mögliche Auswirkungen ein und skizzieren einen Maßnahmenkatalog, den wir gerne für Ihre Webseite erstellen.

Was wird gefordert?
Für Webseiten gilt insbesondere die BITV 2.0 sowie die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1, 2.2 und in Zukunft auch die WCAG 3 von W3C). Die WCAG enthalten mehrere Richtlinien, die unterschiedliche Anforderungen an die eingesetzte Medien (wie z. B. Text, Bild, Video, …) enthalten.  Die zu prüfenden umfassenden Punkte finden Sie auf der W3C-Checkliste „How to Meet WCAG (Quick Reference)“. Damit Sie den Überblick über die erforderlichen Maßnahmen behalten, empfehlen wir das Browser-AddOn „Silktide Accessibility Checker“. Zusätzlich empfehlen wir die Verwendung des Lighthouse-Browser-Tools (enthalten in den Browser Konsole Tools), bei dem ebenfalls einige Punkte der Barrierefreiheit überprüft werden.

Sind spezielle Tools oder Plugins für Barrierefreiheit notwendig?
Alle Bestandteile sind mit CSS und Basis-HTML umsetzbar. Der Browser kennt die Anforderungen an die Barrierefreiheit bereits und bietet die entsprechenden Funktionen seit langer Zeit an. Eine technische Integration z. B. zur Vergrößerung der Schriftgröße ist nicht notwendig, auch wenn dies viele Anbieter von kostenpflichtigen Barrierefreiheit-Add-Ons behaupten.

Folgende Bestandteile Ihrer Webseite sind betroffen:

Webseiten-Design Anpassungen jetzt angehenFarben, Farb-Modus, Text-Lesbarkeit und vieles mehr

Die WCAG haben einige Anforderungen an Ihr Design. So wird besonders Gewicht auf die Bereiche Textlesbarkeit (Größe, Schriftfarbe, Überschriften-Auszeichnung), Farben und Kontrast gelegt.

Viele Anforderungen sollten natürlich bereits bei der Erstellung des Webdesigns beachtet werden. Fast jedes neuere Webdesign kann jedoch auf die neuen Anforderungen angepasst werden, damit die Kosten gering bleiben und eine komplette Neugestaltung umgangen werden kann. Problematisch wird dies bei der Verwendung günstiger Fertig-Designtemplates, wie diese in WordPress üblich sind. Rechnen Sie hier mit einem größeren Anpassungsaufwand, eventuell mit einem kompletten Neuaufbau in einem geeigneten Template. Beachten Sie vor allem auch die Farbeinstellungen, die Sie selbst im Template tätigen!
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Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Kostenfrei und völlig unverbindlich.
Die Barrierefreiheit Ihrer Internetpräsenz eröffnet neues Potenzial für das Onlinemarketing Ihres Unternehmens. 

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Technische KomponentenFormulare, Textblöcke, Listen, Links, Bilder

Viele der von der WCAG geforderten Punkte werden bereits durch das CMS bee.tools® automatisiert abgedeckt. Einige andere Dinge können mit Ihrem Webdesign (im CSS) automatisiert werden. Hierzu ist eine Anpassung Ihrer Webdesign-Styles wahrscheinlich erforderlich. Ebenfalls müssen bei älteren Webseiten die Ausgabe-Templates der einzelnen Code-Bestandteile ergänzt werden.

Ob und in welchem Umfang dies notwendig ist, muss in einem ersten Schritt begutachtet und geprüft werden.

Betroffen sind vorwiegend:
  • Formulare
  • Links
  • Bilder und Bildinhalte
  • Videos
  • Textdarstellungen
  • Navigationselemente
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Wir analysieren, in welchem Umfang Sie von der WCAG betroffen und welche Maßnahmen nötig sind. 

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Coaching und Sensibilisierung Ihrer Redakteure hin zur Barrierefreiheit

Neben den technisch möglichen Maßnahmen gibt es auch bei der Seiten-Erstellung und Veröffentlichung einige Dinge zu beachten. In Zeiten, in der die Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT die Erstellung der Inhalte vereinfacht, sollte in der eingesparten Zeit ein weiteres Augenmerk auf die Barrierefreiheit gerichtet werden. Da sich das redaktionelle Fachpersonal häufig schwer damit tut, den technischen Stand im Blick zu behalten, helfen wir Ihnen gerne dabei.

Empfehlung Browser AddOn
Nutzen Sie das Browser-AddOn „Silktide Accessibility Checker“, verzetteln Sie sich bitte nicht an den Details. Sollte etwas unklar sein, oder benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, helfen wir Ihnen dabei.

Wir bieten Ihnen Schulungen, laufendes Coaching und auch Support bei folgenden Themen an:

Unser Angebot an Schulungen, Coaching und Support

  • WCAG und Barrierefreiheit
  • SEO
  • Webseitenerfolg steigern
  • „Wie nimmt mich meine Zielgruppe wahr?“
  • Webseite und Vertrieb sinnvoll verknüpfen
  • Erfolg messen + Prozesse optimieren
Alternativ übernehmen wir auch die komplette Pflege Ihrer Webpräsenz und ergänzen Ihre Seite mit neuen technischen Features, wie z. B. spezielle Filter oder Formulare.
thomas autenrieth 2019 01 21 11 05 59
Gerne sind wir behilflich!
Entdecken Sie mit uns das enorme Potenzial von Onlinemarketing für Ihr Unternehmen. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihr Projekt und Ihre Anforderungen!

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Tipps rund um die Webseitengestaltung

  • Text in Bilder: Verzichten Sie auf grafischen Text, der in Bilder einmontiert wurde. Der Inhalt von Bildern ist deutlich schwieriger auszulesen und kann von vielen Screenreadern nicht korrekt interpretiert werden. Verwenden Sie Bilder lediglich zur Darstellung Ihrer Produkte und Dienstleistungen und zum Auflockern und zur Erklärung von Content-Seiten.
  • Text-Sprache: Sprechen Sie wie Ihre Zielgruppe. Nutzen Sie dazu einen passenden Lesbarkeitscore, damit Sie das sprachliche Level Ihrer Zielgruppe treffen.
  • Finger weg von eigenen Textfarben und Farbmarkierungen: Farben und Farbmarkierungen sollten einheitlich für die gesamte Website definiert werden. Die Text-Editoren ermöglichen es den Redakteuren häufig, die Farben eines Textes individuell abzuändern. Was sie jedoch nicht bieten, ist die Prüfung der Lesbarkeit im Hell- und Dunkelmodus sowie des benötigten Kontrastes. Werden Farben vom Redakteur abseits der Grundeinstellungen geändert, ist es nicht so einfach möglich, diese (nicht barrierefreien) Farbkombinationen wieder zentral zu korrigieren.
  • Füllen Sie die zur Verfügung stehenden Felder in Ihrem Eingabetemplate aus: Angesichts des Zeitdrucks im Alltag beschränken sich Redakteure häufig auf die notwendigsten Eingaben. Denken Sie bitte auch an Ihre Besucher und deren Anspruch, den gesamten Inhalt Ihrer Website zu erfassen.
    • Geben Sie Bildern einen Alt-Text, sofern diese in der Mediathek nicht "sprechend" benannt sind.
    • Geben Sie Formularfelder und Buttons einen sinnvollen Beschreibungstext und tragen Sie ein Beispiel für die Eingabe ein.
    • Geben Sie Links einen verständlichen Inhaltstext und weißen Sie auf externe Datenquellen hin.
  • Testen Sie Ihre Seite und bleiben Sie ambitioniert, die Vorschläge zur Barrierefreiheit auch umzusetzen: In wenigen Fällen ist der Änderungsbedarf tiefgreifender und Sie müssen Ihren Text anpassen. Ein Aufwand, der sich mit Blick auf Ihre Besucher und Ihre Zielgruppe immer lohnt - sie werden es Ihnen danken.

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